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Welche Aufgaben hat der Laserschutzbeauftragte?

Ab Klasse 3R (im gewerblichen Bereich) ist ein Laserschutzbeauftragter (LSB) verpflichtend. Aufgaben: 1. Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Lasereinsatz erstellen. 2. Schutzmaßnahmen festlegen (Schutzbrillen, Abschirmungen, Kennzeichnung, Unterweisung). 3. Mitarbeiter regelmäßig schulen und unterweisen. 4. Sicherheitsdokumentation pflegen. 5. Wartung und Prüfung der Laser-Sicherheitseinrichtungen koordinieren. Die Bestellung ist schriftlich zu dokumentieren. Die Qualifikation erfolgt über einen 2-tägigen LSB-Seminar mit Prüfung – wir bieten solche Seminare über unsere Schwester-Veranstaltung an (siehe „LSB Seminar" im Shop).