Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Menü

Sind Schutzklassen-/Sicherheitshinweise rechtlich in Produkttexten verpflichtend?

Die Kennzeichnung am Gerät nach EN 60825-1 (Aufkleber mit Klasse, Wellenlänge, Leistung) ist verpflichtend. Die Angabe in Produkttexten oder Datenblättern ist gesetzlich nicht explizit gefordert, in der Praxis aber Industriestandard und aus Haftungsgründen sinnvoll. Wir geben bei allen unseren Produkten die Laserklasse und Wellenlänge in den technischen Daten an. Bei Hochleistungsmodulen (Klasse 3B und höher) zusätzlich prominente Hinweise zu Schutzmaßnahmen. Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei verbindlichen Fragen zur Kennzeichnungspflicht im Vertrieb wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Produkthaftung oder an die zuständige Berufsgenossenschaft.