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Beschreibung

Scanfail Safety "SafeGuard Pro" nach EN 60825-1

Permanente Galvo-Überwachung nach EN 60825-1 – SafeGuard Pro: Sicherheitsmodul zur permanenten Überwachung von XY-Galvoeinheiten mit Abschaltung im Fehlerfall – erfüllt die Anforderung der EN 60825-1 (Tabelle F.2), dass ein Versagen des Ablenkmechanismus nicht zur Erhöhung der Laserklasse führen darf.

  • Permanente Überwachung der XY-Galvos
  • Sicherheitsabschaltung im Fehlerfall
  • Unterstützt die Klassifizierung nach EN 60825-1

Auszug aus der EN 60825-1, Tabelle F.2: "Richtungsveränderliche Strahlung: Versagen des Ablenkmechanismus darf nicht zur Erhöhung der Klasse führen.

Die SafeGuard Pro ist dazu da, im Falle eines Versagens von XY Galvoeinheiten die Lasersicherheit schnellstmöglich wieder herzustellen. Integrierbar ist das Board in fast jedes Galvosystem, welches die Feedback Signale zur Verfügung stellt.

Da im Fehlerfall eines Ablenksystem ein Austritt eines stehenden Laserstrahls möglich sein kann, müssen sämtliche Laser automatisch abgeschaltet bzw. dunkelgetastet werden, um eine Erhöhung der Laserklasse der Lasereinrichtung zu vermeiden. Hierfür werden die Feedback Signale, die üblicherweise von den Galvotreibern zur Verfügung gestellt werden, abgegriffen und ausgelesen. Werden stehende Galvoachsen erkannt, so werden innerhalb einer Karenzzeit von ca. 20 ms alle Modulationsleitungen abgeschaltet und die Laseremissionen somit auf Null gesetzt. Stehen keine Modulationsleitungen an den Lasern zur Verfügung, so kann über einen Shutter Ausgang ein mechanischer Strahlschalter gesetzt werden, der den Laserstrahl blockiert. In beiden Fällen ist somit der EN 60825-1 Genüge getan.

Die Modulationsausgänge sind aktiv durch geschaltet. Dies bedeutet, dass bei einem Ausfall der Stromversorgung die Laser automatisch abgeschaltet werden. Für den Servicefall steht ein "Override" Eingang zur Verfügung, der die Sicherheitsfunktion ausser Kraft setzt. Zusätzlich befindet sich ein Interlock Eingang auf den Klemmleisten, der für die Fernbedienung herangezogen werden kann, um beispielsweise einen Not-Aus Schalter zu integrieren. Bleibt der Eingang offen, so ist die Laserausgabe abgeschaltet. Wird der Eingang gebrückt, so werden die Modulationssignale freigegeben. Ein zusätzlicher Interlock Ausgang erlaubt die einfache Weiterschleifung zum nächsten Projektor, so dass mittels eines einzigen Not-Aus Schalters beliebig viele Projektoren geschaltet werden können.

Die Stromversorgung benötigt +/- 18 - 30 VDC. Diese können von den Galvoablenk-Netzteile abgegriffen werden. Mittels mehrerer LEDs sind alle Betriebszustände überschaubar dargestellt. Ein Fehler ist somit schnell erkennbar.

Technische Daten:

Anzahl Modulationskanäle 7, unsymetrisch
Signaleingänge XY Feedback, unsymetrisch
Steuereingänge Interlock
Safety Override
Ausgänge Interlock Out
Shutter (open Collector, 2A max)
Stromversorgung +/- 18-30 VDC, ca. 100 mA pro Spanung
Abmessungen 75 x 75 mm
Anschlussklemmen Federleisten, werkzeuglos anzuschliessen

Der Anschluss ist sehr einfach zu realisieren. Nach dem Anklemmen der Stromversorgung können die Feedback Ausgänge der Galvotreiber (z.B. MicroAmp) aufgelegt werden. Die Modulationssignale des bzw. der Laser werden über Mod In und Mod Out geführt. Eventuell notwendige Interlock Schalter oder Steuerungen sind optional. Werden diese nicht benötigt, so wird der Interlock Eingang einfach gebrückt. Alle Leitungen werden auf Federklemmleisten aufgelegt.

Lieferumfang

  • SafeGuard Pro Anschlussfertig
  • Ausführliche Dokumentation

Weitere Informationen zur Lasersicherheit finden Sie hier.

Die Kennzeichnung am Gerät nach EN 60825-1 (Aufkleber mit Klasse, Wellenlänge, Leistung) ist verpflichtend. Die Angabe in Produkttexten oder Datenblättern ist gesetzlich nicht explizit gefordert, in der Praxis aber Industriestandard und aus Haftungsgründen sinnvoll. Wir geben bei allen unseren Produkten die Laserklasse und Wellenlänge in den technischen Daten an. Bei Hochleistungsmodulen (Klasse 3B und höher) zusätzlich prominente Hinweise zu Schutzmaßnahmen. Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei verbindlichen Fragen zur Kennzeichnungspflicht im Vertrieb wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Produkthaftung oder an die zuständige Berufsgenossenschaft.
Der Lidschlussreflex ist eine unwillkürliche Reaktion des Auges auf grelles Licht: das Augenlid schließt sich automatisch innerhalb von ca. 0,25 Sekunden. Bei Klasse-2-Lasern (bis 1 mW im sichtbaren Bereich) ist diese Zeit kürzer als die maximal zulässige Bestrahlungsdauer (MZB) für einen Schadensschwellwert. Praktisch heißt das: ein zufälliger Blick in den Strahl eines Klasse-2-Lasers ist unbedenklich, weil das Lid den Strahl rechtzeitig blockiert. Wichtige Einschränkung: Der Schutz funktioniert nur bei sichtbarem Licht (400–700 nm) und nicht bei längerem absichtlichem Hineinstarren. Bei UV- oder IR-Strahlung gibt es keinen Lidschlussreflex – dort gelten andere Schutzregeln.
Ab Klasse 3R (im gewerblichen Bereich) ist ein Laserschutzbeauftragter (LSB) verpflichtend. Aufgaben: 1. Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Lasereinsatz erstellen. 2. Schutzmaßnahmen festlegen (Schutzbrillen, Abschirmungen, Kennzeichnung, Unterweisung). 3. Mitarbeiter regelmäßig schulen und unterweisen. 4. Sicherheitsdokumentation pflegen. 5. Wartung und Prüfung der Laser-Sicherheitseinrichtungen koordinieren. Die Bestellung ist schriftlich zu dokumentieren. Die Qualifikation erfolgt über einen 2-tägigen LSB-Seminar mit Prüfung – wir bieten solche Seminare über unsere Schwester-Veranstaltung an (siehe „LSB Seminar" im Shop).
Jedes Lasergerät muss nach EN 60825-1 dauerhaft mit folgenden Informationen gekennzeichnet sein: Laserklasse (z. B. „LASER KLASSE 2"), Wellenlänge in nm, maximale optische Leistung in mW, Standard-Hinweis (z. B. „Laserstrahlung – nicht in den Strahl blicken"), und ab Klasse 2 das Laser-Warnsymbol (gelbes Dreieck mit Strahl-Symbol). Bei Klasse 3B und 4 zusätzlich erforderlich: Aperturkennzeichnung an der Strahlaustrittsöffnung, Warnschild im Gefahrenbereich, ggf. Schlüsselschalter. Bei Lasereinrichtungen im Aufbau (z. B. Maschinen mit eingebautem Laser) ist der Betreiber für die Kennzeichnung der gesamten Anlage verantwortlich.
Verpflichtend ab Klasse 3B: bei direktem Blick in den Strahl ohne Schutzbrille drohen Augenverletzungen. Brille muss wellenlängenspezifisch sein – eine Brille für 532 nm schützt nicht vor 405 nm. Dringend empfohlen ab Klasse 3R: zwar bietet der Lidschlussreflex bei Klasse 3R meist noch ausreichend Schutz, aber im professionellen Umfeld ist eine Brille Standard. Nicht nötig bei Klassen 1, 1M, 2, 2M – außer bei Klassen 1M/2M, wenn Lupen oder Ferngläser zur Beobachtung verwendet werden. Wichtig: Brille muss zur Wellenlänge passen UND die optische Dichte (OD) muss zur Laserleistung passen. Beratung dazu gerne über uns.
„Ausgedehnte Quellen" ist ein Begriff aus der TROS-Laserstrahlung (Technische Regel Optische Strahlung – das nationale deutsche Pendant zu EN 60825-1). Linienlaser, Kreuzlaser und DOE-Positionierlaser zählen dazu, weil sie ihre Strahlung über eine flächige Geometrie verteilen – im Gegensatz zu „kollimierten Quellen" (Punktlaser), die alle Leistung in einem schmalen Strahl konzentrieren. Folge: bei gleicher Gesamtleistung ist die Bestrahlungsstärke pro Punkt geringer, und die ausgedehnte Quelle wird in eine niedrigere Klasse eingestuft als die kollimierte. Praktisch: ein 50-mW-Linienlaser kann in Klasse 2 fallen, während ein 50-mW-Punktlaser bereits Klasse 3R erreicht.
Klasse 1: auch bei direktem Blick völlig unbedenklich. Klasse 1M: augensicher außer durch Lupen/Ferngläser. Klasse 2: sichtbar bis 1 mW, Schutz durch Lidschlussreflex (max. 0,25 s Bestrahlung). Klasse 2M: wie 2, aber nicht durch Lupen/Ferngläser betrachten. Klasse 3R: bis 5 mW im sichtbaren Bereich, erhöhtes Risiko bei direktem Blick, Schutzbrille empfohlen. Klasse 3B: bis 500 mW, direkte Bestrahlung gefährlich, Schutzbrille verpflichtend, diffuse Reflexionen meist unbedenklich. Klasse 4: > 500 mW, gefährlich auch durch diffuse Reflexion, höchste Sicherheitsmaßnahmen, Brandgefahr. Ab Klasse 3R: Laserschutzbeauftragter erforderlich.
EN 60825-1 ist die maßgebliche internationale Norm zur Sicherheit von Lasereinrichtungen. Sie definiert die Laserklassen (1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B, 4), die maximal zulässigen Bestrahlungswerte (MZB) für Auge und Haut, die Kennzeichnungspflichten und die Schutzmaßnahmen. Die Norm ist in der EU und Deutschland rechtlich verbindlich für alle gewerblich vertriebenen und betriebenen Laser. Hersteller müssen ihre Geräte nach EN 60825-1 klassifizieren und entsprechend kennzeichnen. Betreiber müssen die zur Laserklasse passenden Sicherheitsmaßnahmen umsetzen – ab Klasse 3R ist im gewerblichen Einsatz ein Laserschutzbeauftragter verpflichtend.